![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||
| |
|||||||||||||||||||||||||||||
| | | | | | | | | | | |
impressum | |||||||||||||||||||||||
|
Beantwortete Fragen: CSS ZahnarztPlus Zahnzusatzversicherung
66
Betreff: css zahnzusatzversicherung
Frage:
mein mann und ich möchten eine zahnzusatzvers. abschliessen. beim ausfüllen des fragebogens stellte ich fest, dass man ihre versicherung nur in anspruch nehmen kann, wenn man gesetz. krankenversichert ist.
da mein mann zz- temporär über seinen arbeitgeber privat versichert ist( da er für die firma im ausland tätig ist und jeder arbeitnehmer über die firma somit privat krankenversichert wird) wurde seine gesetzl. kv auf anwartschaft-ruhend gestellt. wenn wir 2011 evtl. schon mitte 2010 wieder in dtl. tätig sind wird mein mann wieder gesetzlich versichert sein.wir möchten jetzt gerne schon die zahnplus zusatzversicherung abschliessen. welche möglichkeiten bestehen bzw. gibt es auch ausnahmeregelungen für solche fälle? vielen dank schon im voraus für die beantwortung unserer fragen. mfg k. sum Antwort:
beantwortet von: www.hanswaizmann.de - Online-Vergleich Zahnzusatzversicherungen
Sehr geehrte/r Anfrager/in, die Zahnzusatz-Versicherungen können nur von Personen, die bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, abgeschlossen werden. Diese Ergänzungstarife sind extra für diesen Personenkreis zugeschnitten, in die Kalkulation fließen die Kassenleistungen mit ein. Ich fürchte, Sie gehören nicht zu diesem Personenkreis, da Sie angeben, dass Sie derzeit privat krankenversichert sind. Sobald Sie wieder gesetzlich versichert sind, ist ein Abschluss (diesbezüglich) möglich. Mit freundlichem Gruß Waizmann Online-Beratung (AM) Vorherige Frage zur CSS ZahnarztPlus Zahnzusatzversicherung:
65 Kostenübernahme CSS ZahnarztPlus Zahnzusatzversicherung
Nächste Frage zur CSS ZahnarztPlus Zahnzusatzversicherung: 67 Fehlende Zähne CSS ZahnarztPlus Zahnzusatzversicherung
Zurück zum Fragenübersicht von CSS ZahnarztPlus Zahnzusatzversicherung |
Tarifleistungen:
|
||||||||||||||||||||||||||||